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 Berlin. Der vom Bund beschlossene Corona-Zuschlag, sowie der Kindergeldbonus sollen im Mai ausgezahlt werden.

Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht.

Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt.  Foto: Symbolfoto (Pixabay)Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt. Foto: Symbolfoto (Pixabay)

Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen
berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt. Foto: Symbolfoto (Pixabay)Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt. Foto: Symbolfoto (Pixabay)

Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt.
Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.

Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus

Quelle: Bundesagentur für Arbeit