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Dresden. Ab Montag, 30. August 2021, nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im Stadtkern für das Kalenderjahr 2022 an.

Ab Montag, 30. August 2021, nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im Stadtkern für das Kalenderjahr 2022 an.Die Sondernutzungsanträge sind per Post an das Straßen- und Tiefbauamt, St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden, zu schicken oder im Briefkasten des Neuen Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden abzulegen.

Anträge auf ambulanten Handel im Stadtkern im Jahr 2022 ©MeiDresden.de (Symbolfoto)Anträge auf ambulanten Handel im Stadtkern im Jahr 2022 ©MeiDresden.de (Symbolfoto)

Im städtischen Internet – www.dresden.de/ambulanter-handel – sind die Antragsformulare und Lagepläne für den Stadtkern, in denen die zulässigen Standorte sowie Standortbereiche für die einzelnen Sortimente gekennzeichnet sind, bereitgestellt. Außerdem ist dort ein Informationsblatt erhältlich, in welchem sowohl das Antrags- als auch das Verwaltungsverfahren umfassend erläutert werden.Aufgrund der Änderung der Dienstordnung ambulanter Handel gelten für Sondernutzungen, die ab dem 1. Januar 2022 ausgeübt werden sollen, neue Regelungen. Diese können dem vorgenannten Informationsblatt entnommen werden. Auskünfte erhalten Interessierte auch telefonisch unter 0351-4881781 oder 0351-4881747.

Alle vom Montag, 30. August bis zum Freitag, 3. September 2021 eingehenden Anträge auf Sondernutzung durch ambulanten Handel gelten als gleichzeitig gestellt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz bzw. einen Standortbereich entscheidet das Los.

Weitere Informationen: www.dresden.de/ambulanter-handel

Quelle: Landeshauptstadt Dresden