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Berlin. Gute Botschaft für Bahnkunden und DB-Beschäftigte: Die DB und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben sich auf einen Tarifabschluss verständigt.

Gute Botschaft für Bahnkunden und DB-Beschäftigte: Die Deutsche Bahn (DB) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben sich auf einen Tarifabschluss verständigt. Damit ist der Tarifkonflikt mit der GDL beigelegt. Der Tarifvertrag hat eine lange Laufzeit von 32 Monaten bis Oktober 2023. Der Tarifkompromiss ist in vertraulichen und intensiven Verhandlungen gelungen, nachdem beide Seiten in den strittigen Fragen aufeinander zugegangen sind. Die Verhandlungen der letzten Tage waren unter Vermittlung der beiden Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Stephan Weil und Daniel Günther, wieder in Gang gekommen.

Gordischer Knoten gelöst: DB und GDL einigen sich auf Tarifkompromiss ©DB AG Volker EmerslebenGordischer Knoten gelöst: DB und GDL einigen sich auf Tarifkompromiss ©DB AG Volker Emersleben

DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Der gordische Knoten ist gelöst. Der Brückenschlag zwischen den Interessen unserer Fahrgäste, unserer Mitarbeitenden und des Unternehmens ist gelungen. Das bedeutet: einen Lohnabschluss, der die Corona-Schäden berücksichtigt und das Engagement unserer Beschäftigten würdigt. Er beinhaltet auch eine branchenführende Altersvorsorge. Daneben gibt es Klarheit bei der Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes sowie keine Ausdehnung von Tarifverträgen der GDL über die heutigen Betriebe hinaus. Diese Lösung hält die Bahn weiter auf Kurs und unterstützt somit die Mobilitätswende. Mein Dank für ihre Vermittlung gilt den beiden Ministerpräsidenten Weil und Günther, die maßgeblich zum zügigen Ende des Tarifkonflikts beigetragen haben.“

GDL akzeptiert Tarifeinheit
Mit dem Tarifabschluss einigten sich DB und GDL auf Regelungen, wie mit unterschiedlichen Tarifverträgen in den Betrieben des DB-Konzerns umgegangen wird. Das Tarifeinheitsgesetz kommt zur Anwendung. Die GDL ist bereit zu einem notariellen Verfahren zur Feststellung der Mehrheiten in den 71 Betrieben.

Einen Kompromiss fanden DB und GDL ebenfalls bei dem strittigen Thema, in welchen Betrieben mit der GDL Tarifverträge abgeschlossen werden. Die GDL bleibt in ihren bisherigen Betrieben vertreten. Eine Ausdehnung darüber hinaus findet mit diesem Tarifabschluss nicht statt. In den bisherigen Betrieben kommen Berufsgruppen hinzu, z.B. Werkstattmitarbeitende. Die Tarifverträge der GDL kommen in ihren Mehrheitsbetrieben – heute 16 – zur Anwendung.

Entgelterhöhung in zwei Stufen, lange Laufzeit und Corona-Prämie
Die Verständigung sieht eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent in zwei Schritten bei einer langen Laufzeit von 32 Monaten vor. Zum 1. Dezember 2021 sollen die Löhne um 1,5 Prozent, zum 1. März 2023 um weitere 1,8 Prozent steigen. Außerdem wird eine weitere Corona-Prämie gezahlt: Zum 1. Dezember dieses Jahres erhalten die Beschäftigten je nach Lohngruppe 600 bzw. 400 Euro oder 300 Euro, zum 1. März 2022 weitere 400 Euro.

Modernisierung der betrieblichen Altersvorsorge; Schließung Altsystem
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird die DB weiterhin 3,3 Prozent Arbeitgeber-Anteil in den Pensionsfonds einzahlen. Das Alt-System der Zusatz-Betriebsrente wird endgültig geschlossen und ab 2022 nur noch für Bestands-Mitarbeitende weitergeführt. Mit diesem Ergebnis ist eine deutliche bilanzielle Entlastung der Deutsche Bahn AG gelungen und gleichzeitig kann den Mitarbeitenden eine branchenführende Altersvorsorge garantiert werden.

DB AG Volker EmerslebenDB AG Volker Emersleben

Die wichtigsten Inhalte des Abschlusses im Einzelnen:

Entgelterhöhung und Laufzeit
Die Entgelte steigen zum 1. Dezember 2021 um 1,5 Prozent und um weitere 1,8 Prozent zum 1. März 2023. Insgesamt wurde eine Laufzeit von 32 Monaten von März 2021 bis Oktober 2023 vereinbart.

Corona-Prämie
Die Beschäftigten erhalten zum 1. Dezember 2021 eine Corona-Prämie. Diese beträgt je nach Lohn-Gruppe 600 bzw. 400 Euro und 300 Euro. Für den 1. März 2022 wurde eine zweite Corona-Prämie in Höhe von 400 Euro vereinbart.

Geltungsbereich
DB und GDL haben Tarifverträge für das Zugpersonal und erstmals auch für Mitarbeitende in den Werkstätten und der Verwaltung bei den sieben Eisenbahnverkehrsunternehmen, DB Fernverkehr, DB Cargo, DB Regio, DB Regio Netz, S-Bahn Berlin, S-Bahn Hamburg und DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee geschlossen. Es wird keine Tarifverträge der GDL für die Infrastruktur geben.

Umsetzung Tarifeinheitsgesetz (TEG)
Die Tarifvertragsparteien stimmen darin überein, dass das TEG bei der DB angewendet wird. Die GDL ist zu einem Verfahren zur Mehrheitsfeststellung in den betroffenen 71 DB-Betrieben bereit. Die GDL-Tarifverträge kommen in GDL-Mehrheitsbetrieben – Stand heute 16 – zur Anwendung.

Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Die bAV der DB bleibt auf branchenführendem Niveau. Für alle Beschäftigten investiert die DB auch künftig einen Arbeitgeberbeitrag von 3,3 Prozent des Gehalts in die bAV. Das Altsystem („Zusatzversorgungs-Tarifvertrag“) wird beendet. Heutige Mitarbeitende und diejenigen, die bis Ende 2021 eingestellt werden, erhalten Bestandsschutz.

Weitere Einigungen
Mitarbeitende können künftig zwischen einem Konzern-Jobticket oder einem jährlichen Fixbetrag als Zuschuss zu ihren Fahrtkosten wählen. Außerdem wurden zusätzliche Regelungen für Ausbilder:innen und zur Arbeitszeit vereinbart.

Quelle: Deutsche Bahn AG