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Leipzig. Der von den Sachverständigen für Geotechnik geforderte Bautenstand für eine mögliche Nutzungsfreigabe des Störmthaler Sees und des Markkleeberger Sees wurde  erreicht.

Leipzig/Markkleeberg. Der von den Sachverständigen für Geotechnik geforderte Bautenstand für eine mögliche Nutzungsfreigabe des Störmthaler Sees und des Markkleeberger Sees wurde am heutigen 10.06.2021 unter Auflagen nach Einschätzung aller Beteiligten erreicht.Ein fortgeführtes Kontroll-Monitoring und ein Krisenreaktionsplan – zu einer möglichen Seeräumung bei Gefahr innerhalb von 24 Stunden unter Mitwirken der Kommunen und Ordnungsbehörden – sind verpflichtende Auflagen der Gutachter dafür. Die Seenfreigabe wird vom Landratsamt des Landkreises Leipzig mit Wirkung zum 12.06.2021 bekannt gemacht.

Freigabe von Störmthaler See und Markkleeberger See wird zum 12. Juni 2021 erfolgen  Foto: LMBV Freigabe von Störmthaler See und Markkleeberger See wird zum 12. Juni 2021 erfolgen Foto: LMBV

Freigabe von Störmthaler See und Markkleeberger See wird zum 12. Juni 2021 erfolgen  Foto: LMBV Freigabe von Störmthaler See und Markkleeberger See wird zum 12. Juni 2021 erfolgen Foto: LMBV

Die bisher veranlassten Sofort-Bauarbeiten werden voraussichtlich Mitte des Jahres 2021 abgeschlossen werden können. Der Kanal bleibt gesperrt und ist dazu auf beiden Seiten mit Bojen gekennzeichnet. Die LMBV dankt ausdrücklich der bauausführenden Firma STRABAG AG, ihren Nachauftragnehmern und allen weiteren Beteiligten für ihr außerordentliches Engagement und die sehr gute Zusammenarbeit im Rahmen der Sofortsicherungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr im Bereich des Störmthaler Kanals.

Quelle: LMBV- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH