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MeiDresden.de  31.07.2019  13:00 Uhr - Rund 428 000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger sind in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Dresden eingetragen. Sie erhalten bis zum 11. August 2019 ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 1. September 2019.

Briefwahlantrag
Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimmen per Briefwahl abzugeben. Hierzu benötigt man einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen
•        bevorzugt über das Online-Antragsformular unter www.dresden.de/briefwahl oder
•        schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen.

Wahlberechtigte können mit einem Wahlschein am Wahltag in jedem anderen Wahllokal wählen, das zum eigenen Wahlkreis gehört. Den jeweiligen Wahlkreis können sie dem Themenstadtplan ab Anfang August entnehmen.

- Symbolfoto -  MeiDresden.de

Briefwahlunterlagen
Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beginnt ab dem 31. Juli 2019. Neben einem Merkblatt erhalten Wählerinnen und Wähler folgende Unterlagen:
•        einen amtlichen weißen Stimmzettel des Wahlkreises,
•        einen amtlichen grünen Wahlumschlag, in den der Stimmzettel zu legen ist,
•        einen weißen Wahlschein mit der zu unterschreibenden Versicherung an Eides statt, der mit dem amtlichen gelben Wahlbriefumschlag kombiniert ist.

Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie bis zum Wahlsonntag, dem 1. September 2019, 16 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können. Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands kostenfrei von der Deutschen Post AG übernommen.

Durchführung der „Briefwahl vor Ort“
Wahlberechtigte, die sofort vor Ort per Brief wählen wollen, können vom 5. bis 30. August 2019 das Briefwahlbüro aufsuchen. Die Sofortbriefwahl ist in dieser Zeit montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr möglich. Am Freitag, dem 30. August 2019 schließt das Briefwahlbüro bereits um 16 Uhr. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis. Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürgersaal des Stadthauses, Theaterstraße 11 bis 15, 01067 Dresden, 1. Etage, Raum 100. Es ist barrierefrei über den Eingang Theaterstraße 13 zu erreichen.

Wahlberechtigte können auch eine andere Person damit beauftragen, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Der Wahlberechtigte muss hierzu die auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausfüllen und unterschreiben. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.

Barrierefrei Wählen und Unterstützung durch eine Hilfsperson
In diesem Jahr sind 261 von insgesamt 365 Wahllokalen barrierefrei zugänglich. Eine genaue Übersicht gibt ab Anfang August der Wahllokalfinder im Themenstadtplan unter www.dresden.de/wahllokalfinder. Auch die Wahlbenachrichtigung informiert, ob das eigene Wahllokal barrierefrei ist.

Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, können mit einem Wahlschein auch in einem anderen, barrierefreien Wahllokal ihres Wahlkreises wählen gehen. Der Wahlschein muss unbedingt zur Wahl in das Wahllokal mitgebracht werden. Der benötigte Wahlschein kann am besten über das Online-Antragsformular auf der Internetseite www.dresden.de/briefwahl oder schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Für blinde und sehbehinderte Wähler wurden die Stimmzettel für die Landtagswahl für die Verwendung einer Wahlschablone angefertigt. Diese ist entsprechend den Kontaktdaten auf der Wahlbenachrichtigung links unten über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. zu beziehen.

Zur Unterstützung bei der Stimmabgabe kann auch eine Hilfsperson mit in die Wahlkabine genommen werden. Diese muss den Stimmzettel entsprechend dem Willen des Wählers kennzeichnen und die Kenntnisse, die sie dabei erlangt, geheim halten.

Bürgertelefon
Fragen rund um die Wahl beantwortet ab sofort das Team des Bürgertelefons unter der Rufnummer 0351-4881120.

Weitere Informationen: www.dresden.de/wahlen
                                               
Quelle. Landeshauptstadt Dresden