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Dresden, Am Donnerstag treten weitere Lockerungen in Kraft. Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gilt bis einschließlich 28. Juli 2021.

Am morgigen Donnerstag, 1. Juli 2021, tritt eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft, die bis einschließlich 28. Juli 2021 gilt. Sie schreibt als Schwellenwert für weitere Lockerungen eine stabile Inzidenz von weniger als 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner fest. Die Landeshauptstadt Dresden unterschreitet diesen maßgeblichen Wert bereits seit deutlich mehr als fünf Tagen, sodass ab 1. Juli die entsprechenden Lockerungen greifen. Im Wesentlichen entfallen die Beschränkungen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Einige Regelungen gelten weiter, zum Beispiel:

 

• Die Erstellung und Einhaltung von Hygienekonzepten ist weiterhin erforderlich. Lediglich folgende Bereiche bedürfen der Genehmigung durch das Gesundheitsamt: Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern (§ 7 SächsCoronaSchVO), Diskotheken, Clubs und Musikclubs (§ 22 Abs. 4 SächsCoronaSchVO), Prostitutionsstätten (§ 22 Abs. 5 SächsCoronaSchVO). Die genehmigungspflichtigen Hygienekonzepte sind per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.
• Unter anderem in Geschäften und Märkten, aber auch bei körpernahen Dienstleistungen oder im ÖPNV, ist weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch in Taxen, bei der Schülerbeförderung und für Fahrdienste, beispielsweise für Menschen mit Behinderungen.
• Im Bereich der Pflege ist in weiten Teilen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.
• Die Regelungen für Großveranstaltungen bleiben ebenso in Kraft. Hier werden auch Genesene und geimpfte Personen mitgezählt.
• Die Vorgaben für Diskotheken, Clubs, Musikclubs behalten ihre Gültigkeit. Es besteht im Innenbereich weiterhin eine Testpflicht.
• Eine Testpflicht besteht auch für die Besucherinnen und Besucher von Prostitutionsangeboten.
• Zudem bleiben die Beschränkungen für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie die Regelungen für Saisonarbeitskräfte in Kraft.

Der vollständige Wortlaut der Verordnung ist einsehbar unter www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html.

Gesundheitsamt rät Reiserückkehren aus Virusvariantengebieten zu Tests
Neben den erfreulichen Entwicklungen und Möglichkeiten der Lockerung ist jedoch auch weiterhin ein Verhalten mit Außenmaß erforderlich. Die AHA-Regelungen sollten immer dort, wo nötig und möglich, Beachtung finden. Zudem appelliert das Gesundheitsamt mit Blick auf die stete Zunahme der Delta-Variante an Reiserückkehrende, die aus neu deklarierten Virusvariantengebieten wie z. B. Portugal oder Russland einreisen, regelmäßige Testungen in Testzentren durchführen zu lassen. So lässt sich eine mögliche Infektion frühzeitig erkennen. Hintergrund ist, dass bei einer kürzlich erfolgten Ausreise aus einem Land vor dessen Ausweisung als Virusvariantengebiet Test- und Quarantänepflichten ggf. nicht bestehen. Aus diesem Grund sind eine Eigenüberwachung für die Dauer von 14 Tagen, eine Kontaktreduzierung und regelmäßige Testungen dringend empfohlen.

Weitere Informationen:
www.dresden.de/corona

Quelle: Landeshauptstadt Dresden