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Polizei. Die derzeit eisigen Witterungsverhält-nisse fordern den Fahrzeugführer nicht nur im Verkehrsgeschehen, sondern bereits vor Fahrtantritt. Was sie beachten sollten.

Es gehört zu den Pflichten des Fahrzeugführenden, sich bereits vorher über den ordnungs- und vorschriftsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs zu vergewissern. Dazu zählt sowohl das Entfernen von Schneehauben auf den Dächern als auch das Freilegen der Beleuchtungseinrichtungen und der Scheiben. In allen drei Fällen stellt der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit nach dem § 23 der Straßenverkehrsordnung dar. Sollte es durch solch eine Beeinträchtigung zum Unfall kommen, ist der Fahrzeugführer mit haftbar.

Quelle: Polizei