Dresden (ots) - Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizeiinspektion haben im Zeitraum vom 02. bis zum 06. April 2026 bei Kontrollen insgesamt fünf per Haftbefehl gesuchte Männer festgenommen werden. Donnerstag, 02.04.2026: Den Auftakt bildete die Kontrolle eines 37-jährigen moldauischen Staatsangehörigen in den frühen Morgenstunden. Der Mann war in einem Reisezug aus Prag in Richtung Berlin unterwegs. Da er sich nicht ausweisen konnte und zudem wegen einer offenen Geldstrafe von 285 Euro (19 Tage Restfreiheitsstrafe) wegen Beleidigung gesucht wurde, klickten die Handschellen. Da er den Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er in die JVA Dresden eingeliefert.
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Am Karfreitag (03.04.2026) kam es zu zwei nennenswerten Festnahmen: Erschleichen von Leistungen: Ein 32-jähriger Deutscher geriet in einer Einkaufsfiliale im Hauptbahnhof mit dem Sicherheitsdienst in Streit. Die hinzugezogene Bundespolizei stellte fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gesucht wurde. Wegen Erschleichens von Leistungen stand eine Strafe von 600 Euro oder 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe aus. Auch er konnte nicht zahlen und wurde in die JVA überstellt.
Bei einer Zugkontrolle auf der Strecke Prag-Berlin stellten die Beamten einen 47-jährigen Deutschen fest, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Er konnte die drohende Haft abwenden, indem er einen Teilbetrag der Strafe vor Ort beglich.
Am Samstagnachmittag (04.04.2026) kontrollierten die Beamten einen 49-jährigen Deutschen im Dresdner Hauptbahnhof. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls vor. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 450 Euro nicht entrichten konnte, wurde er für eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Dresden gebracht.
Den Abschluss bildete die Festnahme eines 50-jährigen Deutschen am Montagabend (06.04.2026) am Bahnhof Dresden-Neustadt. Die Überprüfung ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Erschleichens von Leistungen über eine Gesamtsumme von 2.450 Euro. Der alkoholisierte Mann war nicht in der Lage, den Betrag zu zahlen, und trat daraufhin eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Dresden