Die Landesdirektion Sachsen hat für das Vorhaben "Entwicklung und Betrieb eines Lithiumbergwerkes inklusive Aufbereitung« der Firma Lithium Zinnwald GmbH das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung eröffnet. »Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung ist zu beurteilen, inwieweit das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt, insbesondere mit den Vorstellungen des Freistaates zur Landesentwicklung. Transparenz und Bürgerbeteiligung sind dabei ganz wichtige Aspekte. Alle Bürgerinnen und Bürger haben deshalb ab sofort die Möglichkeit, Einblick in die Antragsunterlagen zu nehmen und mögliche Hinweise zum Projekt an mein Haus zu richten.« informiert Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. »Die Raumverträglichkeitsprüfung ist dem eigentlichen Genehmigungsverfahren – dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren – vorgeschaltet. Es bildet die Grundlage für die weitere Planung.« ordnet der Präsident das Verfahren ein.

Foto: Martin BruchFoto: Martin Bruch

Bei der Raumverträglichkeitsprüfung wird das Vorhaben auf seine Folgen für unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum betrachtet. Das betrifft Aspekte wie Siedlungsentwicklung und Verkehr, Wirtschaft, Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Erholung, Technische Infrastruktur oder Bergbau- und Rohstoffsicherung. Es werden Standort- bzw. Trassenalternativen bewertet und eine überschlägige Umweltprüfung vorgenommen.

Die Firma Zinnwald Lithium GmbH beabsichtigt, im Bereich Altenberg ein Bergwerk zur Gewinnung von Lithiumerz zu errichten. Etwa 1,5 Millionen Tonnen Lithiumerz sollen jährlich gefördert werden. Der untertägige Abbau soll unterhalb des historischen Altbergbaus in Zinnwald erfolgen. Daneben beansprucht das Vorhaben oberirdische Flächen von insgesamt rund 110 Hektar für die Aufbereitung des Roherzes. Aufbereitungsanlagen und ein Reststoffdepot für Aufbereitungsrückstände sind im nordöstlich gelegenen Altenberger Ortsteil Liebenau vorgesehen.

Der Transport des abgebauten Roherzes vom Bergwerk zur Aufbereitungsanlage soll mittels Bandanlage erfolgen. Zur Überwindung der rund 10 Kilometer weiten Strecke werden drei Varianten in Betracht gezogen.

Die Verfahrensunterlagen liegen vom 7. Juli bis 31. August 2025 in den Städten Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Glashütte und Liebstadt sowie im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bereits jetzt stehen diese für die raumordnerische Beurteilung erforderlichen Unterlagen im Internet auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen, Rubrik Infrastruktur/Raumordnung, bereit.

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Zudem wurden rund 120 Institutionen über die Eröffnung des Verfahrens informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Dazu zählen Behörden des Bundes und des Freistaates Sachsen, vom Vorhaben voraussichtlich berührte Gemeinden, Naturschutzvereinigungen, Betreiber von Infrastruktureinrichtungen sowie sonstige öffentliche und private Stellen, die Gemeinwohlaufgaben übernehmen. Ebenso wurden lokale Bürgerinitiativen und die angrenzenden tschechischen Städte Teplice, Ústí nad Labem sowie das Regionalamt der Region Ústí nad Labem und die Euroregion Elbe/Labe einbezogen.

Institutionen und Öffentlichkeit haben bis zum 31. August 2025 die Möglichkeit, sich bei der Beurteilung der Raumverträglichkeit des Vorhabens einzubringen.

Quelle: Landesdirektion Sachsen