(ots). Im Rahmen einer am 26. September 2026 bundesweit erfolgten Prüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden mehr als 40 Friseursalons und Kosmetikstudios in zehn Städten, unter anderem in Dresden, Leipzig, Görlitz und Bautzen sowie in den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen und Nordsachsen. Teilweise begleiteten Angehörige anderer Verwaltungen, zum Beispiel der Gewerbe- und Finanzämter, die Maßnahmen.

Bundesweite Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe. Symbolfoto: Michelle Maria auf PixabayBundesweite Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe. Symbolfoto: Michelle Maria auf Pixabay 

Insgesamt 70 Personen wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt, davon 50 in Friseursalons und 20 in Kosmetikstudios. Unmittelbar ergaben sich fast 60 Verdachtsmomente, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen werden.Dazu gehören Verstöße gegen das Mindestlohngesetz in 24 Fällen sowie gegen geltende Bestimmungen für die Beschäftigung von Ausländern in 17 Fällen. Bei den sich anschließenden Auswertungen werden die vor Ort erhobenen Angaben mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen. Zudem tauscht sich der Zoll mit anderen Behörden und den Sozialversicherungsträgern aus.

Sowohl bundesweit als auch regional führt der Zoll regelmäßig risikoorientierte Schwerpunktprüfungen auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
(SchwarzArbG) durch. Im Fokus stehen dabei vor allem Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind. Dabei liegt das Augenmerk der Prüfungen insbesondere auf der Einhaltung geltender Mindestlohnvorschriften, der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie der illegalen Beschäftigung von Ausländern.

Quelle:Hauptzollamt Dresden