Der Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung der Dresdner Waldschlößchenbrücke hat Bestand. Dies wurde durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) in einem ergänzenden Verfahren festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss aus 2004 genehmigte den Neubau der Brücke. Gegen die Planung hatten Naturschutzverbände geklagt. 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine nachträgliche FFH-Verträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen sind. Die Landeshauptstadt Dresden beantragte diese ergänzenden Verfahren. Eine Änderung des Vorhabens, insbesondere eine Aufhebung einzelner Schutzauflagen, wurde nicht beantragt.
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Wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert, wurde die Verträglichkeit des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke mit den europäischen Naturschutzvorgaben und dem Artenschutzrecht geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass dieser mit den Vorgaben vereinbar ist.
Bestehende Schutzregelungen bleiben unverändert. Diese sind gemäß aktueller Gutachten weiterhin notwendig.
Die auf der Waldschlößchenbrücke von April bis Oktober in den Nachtstunden geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bleibt bestehen, um das Risiko von Kollisionen zwischen dem Fahrzeugverkehr und der Mopsfledermaus sowie weiteren Fledermausarten zu verringern.
Die Entscheidung wird den Einwendern und den Naturschutzvereinigungen individuell bekannt gegeben. Sie ist in Kürze außerdem über die Internetseite der Landesdirektion Sachsen abrufbar.
Quelle: Landesdirektion Sachsen