Vorsicht bei 123 Transporter: Versteckte Kautionsforderungen und manipulative Buchungstricks sorgen für Ärger bei Kund*innen. Wer bei dem Unternehmen einen Transporter auf Zeit buchen will, sollte genau hinschauen. Ein Umzug steht bevor, die neue Waschmaschine passt nicht ins Auto oder ein Großeinkauf im Baumarkt verlangt nach mehr Stauraum – in solchen Situationen sind Sharing-Konzepte für Transporter eine echte Hilfe. Das Unternehmen 123 Shared Mobility Germany GmbH mit Sitz in Plattling wirbt auf seiner Internetseite mit günstigen Preisen, einer vollständig digitalen Abwicklung und einer sorgenfreien Fahrt. Doch bei der Verbraucherzentrale Sachsen gibt es Beschwerden über den Anbieter.

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Kautionshinweis versteckt platziert

„Verbraucher*innen beklagen vor allem intransparente Kautionsforderungen“, berichtet Franziska Geißler, Rechtsberaterin im Beratungszentrum Dresden. Das Problem: Während des Buchungsvorgangs wird nicht darauf hingewiesen, dass eine Kaution von bis zu 1.000 Euro fällig werden kann. Die Zahlungsaufforderung erfolgt erst nach Abschluss der Buchung. Ein Hinweis findet sich lediglich etwas versteckt auf der Startseite und in den AGB. 

„Diese Vorgehensweise ist intransparent und für Verbraucher*innen, die die AGB häufig nicht vor der Bestellung lesen, überraschend“, kritisiert Geißler. „Dazu kommt, dass die Beträge nach der Rückgabe des Fahrzeugs trotz mehrfacher Aufforderung nicht pünktlich zurückgezahlt werden.“

Dark Patterns im Bestellprozess

Doch damit nicht genug: Nach Auswahl von Fahrzeug und Zeitraum wird man sofort zu zusätzlichen Schutzpaketen weitergeleitet. Lehnt man ab, erscheint ein Pop-up-Fenster mit der Frage, ob man wirklich das volle Risiko tragen möchte. Der Ablehnen-Button ist dabei klein, grau und kaum auffällig – ein klassisches Dark Pattern. 

„Manch einer klickt an dieser Stelle zügig weiter und das teure Schutzpaket landet im Warenkorb“, warnt Geißler. Zudem erfolgt die Rückzahlung der Kaution nicht automatisch, sondern muss nach 28 Tagen erst beantragt werden. Dann soll man 28 weitere Tage auf die Rückzahlung warten.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die AGB des Anbieters geprüft, mehrere problematische Klauseln beanstandet und im August Unterlassungsklage beim OLG Bamberg eingereicht. Kurz darauf überarbeitete das Unternehmen die AGB teilweise. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese jedoch weiterhin für problematisch.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen