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- update - ⚠️ Am Freitag fährt in Dresden keine Straßenbahn! Vereinzelt werden Busse unterwegs sein. Auch der RVSOE ist zum Streik aufgerufen. Am Donnerstag wird entschieden!

 

Die Gewerkschaft ver.di ruft die Beschäftigten der kommunalen Nahverkehrsunternehmen in Sachsen am 2. Februar 2024 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.Gegenwärtig finden in allen Bundesländern Tarifverhandlungen zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und den Kommunalen Arbeitgeberverbänden (KAV) statt. In Sachsen hat die erste Verhandlungsrunde am 24. Januar 2024 in Chemnitz stattgefunden. Im Zuge dieser Verhandlungen konnte keine Annäherung mit dem KAV Sachsen erzielt werden. Die Arbeitgeberseite legte keinerlei Angebot zu den Forderungen der Beschäftigtenvor. Sie stellten lediglich in Aussicht, den gekündigten Tarifvertrag zu bestehenden Bedingungen um fünf Jahre verlängern zu wollen. 

- Update 31.01.2024  13:14 Uhr

In den Landkreisen Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Meißen, Sächs. Schweiz/Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz sowie in den Stadtverkehren von Plauen, Chemnitz und Dresden werden folgende Betriebe der AVN-Gruppe Sachsen zu Warnstreiks aufgerufen:
Regionalverkehr Westsachsen GmbH Zwickau;
Euro Traffic Partner Chemnitz;
REGIOBUS Mittelsachsen GmbH;
Regionalverkehr Erzgebirge GmbH;
Verkehrsgesellschaft Meißen mbH;
Dresdner Verkehrsservicegesellschaft mbH;
Regionalverkehr Sächs. Schweiz-Osterzgebirge GmbH;
Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda mbH;
Regionalbus Oberlausitz GmbH;
Görlitzer Verkehrsbetriebe

- Update 30,01,2024 16:52 Uhr

Sachsen:
🚊 🚍 Dresdner Verkehrsbetriebe AG -
Chemnitzer Verkehrs AG
Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH
Plauener Straßenbahn GmbH
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH

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Dazu sagt Paul Schmidt, ver.di-Verhandlungsführer: „Die Arbeitgeber begründen ihre Absage an unsere Forderung nach Entlastung mit den steigenden Einkommen der Beschäftigten in den sächsischen Unternehmen. Diese Steigerung war dringend notwendig und ist bemerkenswert. Damit sind wir nach Jahren der roten Laterne bei den Löhnen endlich auf dem Branchenniveau angekommen. Gleichzeitig ändert das nichts daran, dass die Kolleginnen und Kollegen dringend Entlastung benötigen.“ „Die Krankenstände sind hoch. Teilweise existieren in den Betrieben Überstundensalden im sechsstelligen Bereich. Nur wenn wir für Entlastung sorgen, bringen wir die vorhandenen Belegschaften gesund bis zum Rentenalter und können am umkämpften Arbeitsmarkt ausreichend neue Kolleginnen und Kollegen gewinnen“, ergänzt Schmidt.

Da es seitens der Arbeitgeber keinerlei Bereitschaft gab, über Fragen der Entlastung zu verhandeln, ruft ver.di die Beschäftigten der kommunalen Verkehrsunternehmen in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau am 2. Februar 2024 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Hintergrund: Jahrelang wurden im sächsischen Nahverkehr die geringsten Löhne bundesweit gezahlt. Mit dem im ersten Quartal stattfindenden Lohnsteigerungen schließen die Beschäftigten nun zum Lohnniveau des öffentlichen Dienstes auf. Der Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) selbst schätzt, dass jährlich 4.000 bis 6.000 Beschäftigte aus den ÖPNV-Unternehmen ausscheiden und derzeit nur mit größter Mühe nachbesetzt werden können.

Forderungen in der Tarifrunde:
▪ Erhöhung des Urlaubsanspruchs 33 Arbeitstage
▪ Einführung von Zeitzuschlägen für Samstagsarbeit in Höhe von 20 Prozent
▪ Erhöhung der Zeitzuschläge für Sonntagsarbeit auf 50 Prozent verbunden mit der Möglichkeit, diese in zusätzliche Regenerationstage umzuwandeln
▪ Erhöhung der Zeitzuschläge für Nachtarbeit auf 25 Prozent verbunden mit der Möglichkeit, diese in zusätzliche Regenerationstage umzuwandeln
▪ Verkürzung der Stufenlaufzeiten auf jeweils 2 Jahre
▪ 5 zusätzliche Regenerationstage für Kombifahrer*innen
▪ je 1 zusätzlicher Regenerationstag für 100 geleistete Nachtstunden (jahresübergreifend)
▪ Anerkennung der Wegezeiten als Arbeitszeit, wenn Anfangs- und Endort des Dienstes nicht identisch sind
▪ Streichung der Ausnahmen bei der ununterbrochenen Ruhezeit zwischen zwei Dienstschichten
▪ Berechnung der Zeitzuschläge auf der jeweils individuellen Erfahrungsstufe der Beschäftigten
▪ Begrenzung der Anzahl der geteilten Dienste auf max. 1 pro Beschäftigten pro Monat; Ausnahmen sind einvernehmlich möglich

▪ Überstundenzuschläge für Fahrzeugverspätungen ab der 1. Minute als Überstunden
▪ Erhöhung der Entschädigung für geteilte Dienste auf 30 Euro pro Dienstschicht
▪ Wiederinkraftsetzen der Regelungen zur Altersteilzeit

Quelle: ver.di